Aufgrund der an diesem Pegel bei Hochwasser nicht optimalen Messbedingungen sind die Abflussmesswerte im Hochwasserbereich mit größeren Unsicherheiten behaftet.
Pegel Baden-Baden / Oosbach   (Alle Daten sind Rohdaten ohne Gewähr)
Abrufintervall : 24 h
Wasserstand als Grafik (Messwerte)     ( Wasserstand als Tabelle)    Hinweis zum Pegel
Wasserstand als Grafik (Messwerte, Vorhersage und Abschätzung der weiteren Entwicklung)    Hinweis zum Pegel
 Für diesen Pegel werden keine W-Vorhersagen veröffentlicht   (siehe  Hinweise zu den Vorhersagen)
Stammdaten    Hinweis zum Pegel
Pegelinformationen:
Betreiber :   Regierungspräsidium Karlsruhe
Einzugsgebiet71 km²
Rechtswert3442747 m
Hochwert5404384 m
Pegelnullpunkthöhe140.59 m+NN
Lage11.600 km
HMO - Meldewasserstand ( HMO)-
Historische Wassermarken:   (Ggf. umgerechnet auf heutigen Pegelnullpunkt. Die damalige Relation zwischen Abfluss und Pegelwasserstand war ggf. abweichend von den heutigen Verhältnissen.)
29.12.2001 2.20 m
29.10.1998 2.92 m
Statistische Werte: (Im konkreten Bemessungsfall müssen umfassendere Betrachtungen erfolgen!)
Niedrigster Wasserstand (Abfluss) der Jahre 1982-2003:26.08.20030.13 m0.06 m³/s
Mittelwert niedrigster Wasserstände (Abflüsse) der Jahre 1982-20030.19 m0.18 m³/s
Mittelwert Wasserstand (Abfluss) der Jahre 1982-20030.42 m1.47 m³/s
2-jährlicher HW-Wasserstand (-abfluss)1.29 m20 m³/s
10-jährlicher HW-Wasserstand (-abfluss)1.85 m42 m³/s
20-jährlicher HW-Wasserstand (-abfluss)2.09 m52 m³/s
50-jährlicher HW-Wasserstand (-abfluss)2.44 m67 m³/s
100-jährlicher HW-Wasserstand (-abfluss)2.69 m79 m³/s
Hochwassergefährdungen und Schutzmaßnahmen    Hinweis zum Pegel
http://www.baden-baden.de/de/buergerservice/c/content/contentstadt/lebenslage/verfahren/00733/index.html&nav=l311
Jahresgang    Hinweis zum Pegel
 Kein aktueller Jahresgang vorhanden!
HMO    Hinweis zum Pegel
In der Hochwassermeldeordnung des Landes Baden-Württemberg (HMO) sind für ca. 55 Wasserstandspegel
sogenannte Meldewasserstände festgelegt, bei deren Überschreitung die zuständigen Behörden und Dienst-
stellen informiert werden.
Hochwassermeldeordnung (HMO)